Für beruflich bedingte Hauterkrankungen existieren bereits gut etablierte Maßnahmen der Individualprävention
Eine frühzeitige Meldung und Einleitung der Individualprävention sind entscheidend für deren Wirksamkeit
Durch Wegfall des Unterlassungszwangs werden sich voraussichtlich Änderungen im bisherigen Melde- und Berichtswesen, in der Heilverfahrensstruktur, der Begutachtung und Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ergeben
Schwere Arbeitsunfälle im Handel und in der Warenlogistik basieren auf wenigen Unfallszenarien (wobei auf Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle – ohne Abstürze – knapp 50 Prozent entfallen)
Das Risiko, schwer zu verunfallen, steigt mit zunehmendem Alter
Zielgerichtete Überwachung und Beratung baut auf den Erkenntnissen des branchenspezifischen Unfallgeschehens auf
Der iga.Report 40 untersucht die Wirksamkeit und den Nutzen arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention
Für die Prävention von Stress und psychischen Störungen gibt es eine Reihe gut erprobter Ansätze
Für Maßnahmen des Arbeitsschutzes zeigen Übersichtsstudien einen positiven Nutzen für Beschäftigte und Unternehmen
Neben anderen Faktoren beeinflussen die Unterstützung durch Führungskräfte sowie die Einbindung der Beschäftigten den Erfolg von Maßnahmen nachweislich
Während der kommerzielle Einsatz von Drohnen aktuell weit hinter dem privaten liegt, weisen die Prognosen auf einen sehr starken Zuwachs hin
Neben ihrer ursprünglichen Verwendung für Bildaufnahmen erfassen Drohnen auch zusätzliche Daten, die für umfangreiche Anwendungen genutzt werden können
Die BG BAU sucht nach Wegen, den Einsatz von Drohnen sicherer zu machen und Anwendungsmöglichkeiten auszuweiten, um den Aufenthalt von Menschen in Gefahrenbereichen zu reduzieren
Es gibt einen neuen Arbeitsplatzgrenzwert für Dampf und Aerosol aus Destillations- und Air-Rectified-Bitumen, der in vielen Bereichen der Bauwirtschaft nicht eingehalten werden kann
In einer fünfjährigen Übergangszeit sind Maßnahmen zur Expositionsminderung umzusetzen
Eine Branchenlösung für Walz- und Gussasphalt soll die notwendigen Schritte koordinieren
Risiko-Kennzahlen und digitale Assistenten können die Präventionsarbeit hinsichtlich ihrer strategischen Ausrichtung und Umsetzung in den Betrieben auf vielfältige Weise unterstützen
Dafür ist es wichtig, betriebsrelevante Daten so aufzubereiten, dass sie für die Aufsichtsperson nachvollziehbar und intuitiv in die tägliche Arbeit eingebunden werden können
Risiko-Kennzahlen und digitale Assistenten können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Effektivität und Effizienz der Präventionsarbeit zu erhöhen
Beispielhaft für das Engagement aller Berufsgenossenschaften hat die BGHM von Beginn der Coronakrise an ihre Mitgliedsunternehmen und Versicherten mit einem breit angelegten Angebot unterstützt
Die umgehende Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen in branchenspezifische Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus und die Kommunikation zu den Vorschriften sind elementar, um den Mitgliedsbetrieben praxisnahe Handlungshilfen anzubieten
Die Entwicklung von Praxishilfen und der Ausbau des digitalen Qualifizierungsangebots für den betrieblichen Alltag sind seit Beginn der Pandemie die Basis für eine gelungene Unterstützung der Unternehmen
Rechtlich basiert die arbeitsmedizinische Prävention auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Mit den „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ hat der Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV) eine Hilfestellung zur standardisierten Umsetzung arbeitsmedizinischer Vorsorge und von Eignungsbeurteilungen veröffentlicht
Eignungsbeurteilungen sind von der arbeitsmedizinischen Vorsorge grundlegend zu trennen und bedürfen einer eigenständigen Rechtsgrundlage
Klare, verbindliche, individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Beschäftigten helfen Rechtssicherheit im Homeoffice zu gewährleisten
Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gelten auch für Tätigkeiten im Homeoffice
Bei Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen des Arbeitsschutzes erfüllt sind