Schwerpunkt
Ausgabe 4/2024

Verkehrssicherheit

Schwerpunkt

Forschung und Praxis – So kann schulische Verkehrssicherheitsarbeit gelingen

Key Facts:
  • Mobilitäts- und Verkehrserziehung ist ein Bildungsauftrag für Schulen und ein wichtiges Präventionsfeld für die Unfallversicherungsträger
  • Mit vier Arbeitspaketen will ein DGUV-Forschungsprojekt den Weg zu einem sicheren und gesunden Schulweg ebnen
  • Null (schwere) Unfälle auf dem Schulweg – ein Ziel, das nur gemeinsam erreicht werden kann

Eine sichere und gesunde Mobilität ist für junge Menschen besonders wichtig. Es gibt zahlreiche Angebote, die Schulen im Bereich Verkehrssicherheit unterstützen. Doch was macht eine gute und wirksame Maßnahme aus? Das von der DGUV geförderte Forschungsprojekt FP 448 ging dieser Frage nach.

„Je früher die Verkehrserziehung beginnt, desto besser“

Key Facts:
  • Kinder adaptieren das Verhalten ihrer Eltern, diese sollten deshalb ein gutes Vorbild sein
  • Es ist gut, wenn Kinder selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen und so ihre Fähigkeiten trainieren
  • Fahrrad fahren im Unterricht und Ausflüge außerhalb der Kita und Schule sind ein wichtiger Teil der schulischen Verkehrserziehung

Wie können Eltern ihre Kinder gut auf die Teilnahme am Straßenverkehr vorbereiten? Wie kann der Weg zu Kita und Schule aktiv und sicher gestaltet werden? Ein Interview mit Manfred Wirsch, Vorstandsvorsitzender der DGUV und Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR).

30 km/h innerorts als Regelgeschwindigkeit – Sicherheitsaspekte einer Debatte

Key Facts:
  • Über 1.000 Kommunen fordern mehr Entscheidungsfreiheit zu Tempo 30
  • Der Bundesrat lehnte eine dahin gehende Gesetzesänderung unlängst ab
  • Der Verkehrsraum verändert sich und entsprechende regulatorische Anpassungen haben Potenzial für die Verkehrssicherheit

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wurde 1957 in die Straßenverkehrsordnung eingeführt. Zuvor konnte man beliebig schnell fahren. Welches Potenzial würde eine erneute Anpassung mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Verpflichtung zur Vision Zero bieten?

Hochautomatisiertes Fahren: Welche Aufgaben beeinflussen die Fahrzeugübernahme?

Key Facts:
  • In Fahrzeugen, die hochautomatisiertes Fahren ab Level 3 (SAE 2014) anbieten, dürfen sich Fahrende anderen Aufgaben als der Fahrzeugführung zuwenden
  • In Level 3 müssen Fahrende innerhalb eines Zeitfensters das Fahrzeug wieder übernehmen können
  • Nichtfahrbezogene Aufgaben können die Übernahmezeit und -qualität beeinflussen; die Beeinflussung hängt von der Art der Aufgabe und der damit verbundenen Beanspruchung der geistigen Ressourcen ab

Arbeiten, während das Auto autonom und unfallfrei zum Ziel fährt, ist das große Versprechen der Hersteller autonomer Fahrfunktionen. Bis es so weit ist, benötigt das Auto menschliche Hilfe. Fahrende müssen daher bei einer Übernahmeaufforderung ihre Arbeit schnell unterbrechen und die Fahraufgabe wieder übernehmen. Bei welchen fahrfremden Aufgaben kann das sicher funktionieren?

Prüfung und Zertifizierung von aktiv leuchtender Warnkleidung

Key Facts:
  • Aktiv leuchtende Warnkleidung soll zu einer erhöhten Sichtbarkeit und damit verbundener Sicherheit der Benutzenden, auch in schlecht ausgeleuchteten Umgebungen, führen
  • Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) machte Grundlagenforschungen hinsichtlich der Rundumsichtbarkeit von Personen, der nötigen Leuchtdichte der Leuchtmittel in Abhängigkeit der Entfernung und der Blendung durch die Leuchtmittel
  • Der Aufbau eines „Photometrischen Labors“ im IFA zur Ermittlung der Leuchtdichte sowie die Erweiterung eines entsprechenden Prüfgrundsatzes unter Berücksichtigung der elektrischen Sicherheit von LEDs und Lichtleitern ermöglichen die Messung und Bewertung von leuchtenden Flächen an Warnkleidung

Vorrang für barrierefreie Mobilität

Key Facts:
  • Barrierefreie Mobilität ist keine freiwillige Leistung, sondern ein Recht, das in vielen Gesetzen verankert ist
  • Viele Menschen wünschen sich ein lückenloses, übersichtliches, günstiges und großzügig aufgebautes ÖPNV-Netz
  • Neu entwickelte App hilft dabei, Barrieren zu erfassen und barrierefreie Routen zu ermitteln

Menschen mit Beeinträchtigung werden durch viele Barrieren im Verkehr in ihrer Mobilität behindert. Dabei ist das Recht auf eine barrierefreie Mobilität in verschiedenen Gesetzen verankert und sie ist eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft.

Agenda

Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen – Befragung zu Gewalt gegen Einsatzkräfte

Key Facts:
  • Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die DGUV haben vom 4. November 2023 bis zum 14. Dezember 2023 eine bundesweite Befragung zum Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte durchgeführt
  • Mehr als 6.500 aktive freiwillige Feuerwehrmitglieder haben rückgemeldet, welche Rolle Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe in ihrem Alltag spielen
  • Die Hälfte der Befragten gab an, Gewalterfahrungen, vor allem mit Beschimpfungen und Beleidigungen, gemacht zu haben

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte ist immer wieder ein Thema. Mit einer bundesweiten Befragung von mehr als 6.500 Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr gibt es einen datenbasierten Überblick. Die Ergebnisse der Umfrage helfen, die richtigen Präventionsangebote zu machen.

Erkennen und Bewältigen von Einsamkeit im betrieblichen Kontext

Key Facts:
  • Einsamkeit äußert sich als ein unangenehmes Gefühl, das entsteht, wenn die sozialen Beziehungen als unzureichend empfunden werden
  • Viele Menschen verbringen einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz, der somit ideale Voraussetzungen bietet, um auf das Thema aufmerksam zu machen und präventiv zu agieren
  • Es gilt, den Betrieb als sozialen Ort zu etablieren, der als Ressource sozialer Beziehungen dienen kann

Dauerhafte Einsamkeit steht im Zusammenhang mit psychischen und körperlichen Erkrankungen. Da Ursachen und Auswirkungen auch im betrieblichen Kontext zu finden sind, sollten sich Betriebe mit dem Thema auseinandersetzen. Es werden verschiedene Ansätze der Prävention, Früherkennung und Intervention vorgestellt, die im betrieblichen Kontext Anwendung finden können.

Zuweiserperspektive auf die BG Kliniken – Wie zufrieden sind D-Ärztinnen und D-Ärzte?

Key Facts:
  • Alle ambulant tätigen D-Ärztinnen und D-Ärzte wurden erstmals zu ihrer Zufriedenheit in der Zusammenarbeit mit den BG Kliniken befragt
  • Die generelle Zufriedenheit mit den BG Kliniken ist hoch – insbesondere der Gesamteindruck und die Weiterempfehlungsrate
  • Ein differenzierter Blick auf Aspekte wie Wartezeiten und Erreichbarkeit zeigt Optimierungspotenzial

Mit einer erstmaligen konzernweiten Durchführung einer Zuweiserbefragung untersuchten die BG Kliniken die Zufriedenheit der niedergelassenen D-Ärztinnen und D-Ärzte und erhalten wertvolle Anhaltspunkte für die Gestaltung der weiteren Zusammenarbeit.

Geschichte der Selbstverwaltung in der Unfallversicherung (Teil III)

Key Facts:
  • Die Wiederherstellung der Selbstverwaltung mit ihrer paritätischen Besetzung der Selbstverwaltungsorgane in der Sozialversicherung bildete eine wichtige demokratische Grundlage der Bundesrepublik
  • Die staatlichen Rahmenregelungen verdichteten sich nach 1945 zusehends und engten in manchen Handlungsfeldern die Ausfüllungskompetenz der Berufsgenossenschaften ein
  • Der stetige Ausbau und die Reformen der Sozialversicherung brachten für die Unfallversicherung langfristig eine Stärkung von Prävention und Rehabilitation mit sich

Nach dem Ende des Nationalsozialismus entstand in der Bundesrepublik wieder eine selbstverwaltete Sozialversicherung. Die nun paritätische, von Beschäftigten und Arbeitgebenden besetzten Selbstverwaltungsorgane waren und sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Wiederherstellung, Ausbau, Reformen und Umbau sind die Dynamiken eines stetigen Entwicklungsprozesses bis heute.

Es ist unzulässig, Widerspruch per einfacher E-Mail einzulegen

Das in § 84 Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 36a Abs. 2 SGB I geregelte Formerfordernis, wonach nur ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, die gesetzlich angeordnete Schriftform wahrt, verstößt weder gegen das Benachteiligungsverbot wegen einer Behinderung noch gegen den verfassungsrechtlichen Förderauftrag von Art. 3 Abs. 3 GG.